Vorsichtsmassnahmen

Möglichst keine Untersuchung bei Augeninfektion oder Hornhautverletzung!

  • Es gibt keine absolute Kontraindikation für die Durchführung der Tonometrie. Professionelle Einschätzung und Vorsicht sind angebracht.

Nur saubere und desinfizierte Messkörper verwenden!

  • Nur mit gereinigten und desinfizierten Messkörpern untersuchen.
  • Messkörper gelangen nicht desinfiziert zum Versand.
  • Bei unsachgemässer Desinfektion können Krankheiten auf den Patienten übertragen werden.
  • Rückstände des Desinfektionsmittels können am Patientenauge zu Reizungen oder Verätzungen führen, deshalb gründlich spülen.
  • Die Messkörper müssen zur Desinfektion aus der Halterung entfernt und in eine Desinfektionsmittellösung eingelegt werden.
  • Die Reinigung und Desinfektion erfolgt gemäss Anhang B, Absatz B.3 und Kurzanleitung.

Keine beschädigten Messkörper verwenden!

  • Vor jedem Gebrauch Kontaktfläche des Messkörpers auf Verunreinigungen oder Beschädigungen (Kratzer, Risse oder scharfe Kanten) überprüfen. Dazu benutzt man am besten das Spaltlampenmikroskop bei 10- bis 16-facher Vergrösserung.
  • Bei Rissbildung kann Desinfektionsmittel in den Hohlraum eindringen, welches beim Tonometrieren auf das Patientenauge gelangen und Verätzungen der Hornhaut verursachen könnte. Bei Beschädigungen ist der Messkörper nicht mehr zu verwenden, weil sonst die Hornhaut des Patienten verletzt werden könnte.
  • Bei Verdacht auf ungenaue Messresultate unbedingt Funktionsprüfung gemäss Anhang B durchführen.

Kontrolle

  • Das empfindliche Messgerät ist bei Gewalteinwirkung von aussen (z.B. unbeabsichtigtes Anstossen, Fallenlassen) gemäss Anhang B zu kontrollieren. Falls eine Revision notwendig ist, kontaktieren Sie bitte Ihren Haag-Streit Vertreter.
Zurück